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Re: Lotterien

geschrieben von Alexandra am 21.12.2006 um 21:43:35

Hallo,

...habe heute auch mit der NKL telefoniert...und mich auch einfach belabern lassen...meine Kontonummer kannten sie schon von einam anderen (kostenlosen!!) Gewinnspiel... Das hat mir doch etwas Sorgen gemacht, ich hoffe da kommt jetzt nichts!

§ 312d
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
...

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
...
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,

Gilt dann: Nach den Regeln des Fernabsatzes zu widerrufen.(2-Wochen-Frist) überhaupt???

...würde mich sehr interessieren wies ausgegangen ist?

Liebe Grüße
Alexandra



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