Lotterie-Recht

| 971 Beiträge | Archiv | Suche |
| Zurück zur Hauptseite | Impressum |

Lotterie & Recht

Das Forum


Zurück zum Forum


Re: Bundesligatipp

geschrieben von gast am 01.06.2004 um 19:12:22

»Da würd ich schön die Finger von lassen. Unerlaubtes Glücksspiel ist strafbar. «
»Es darf nicht jeder einfach willkürlich Sportwetten anbieten. Das ist bislang in Deutschland selbst nur ca. fünf Unternehmen gestattet.«
»Wenn das so einfgach wär, hätte sich die Zahl der Anbieter in den letzten Jahren längst verhundertfacht.«

»Halte dein Tipspiel am besten im privaten Bereich, damit ist das ganze nicht öffentlich und dürfte keine Probleme bereiten (oder doch?).«

»Du brauchst auf alle Fälle ne Genehmigung. Wenn schon keine in Deutschland, dann zumindest in einem anderen Land der EU.«


Ist sowas auch strafbar wenn ich's nur einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung Stelle, aber trotzdem eine Website online stelle wo sich prinzipiell jeder anmelden kann, ich aber nur die zulasse, die in diesem Personenkreis sind ?



Auf diesen Beitrag antworten

Name: 
E-Mail: 
 E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Beiträgen zu diesem Thema
 E-Mail-Adresse im Forum anzeigen
Titel: 
Nachricht: 
PIN