Lotterie-Recht

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Re: Rechtslage bei der Ausrichtung einer Verlosung/Strassenfest

geschrieben von Bernd II am 27.05.2004 um 19:41:26

»Sei vorsichtig mit Ausspielungen, bei denen der Gesamtpreis der Lose 650 Euro übersteigt!!!«
»Diese sind nicht mehr nach § 18 Nr. 1 b) Rennwett- und Lotteriegesetz von der Besteuerung der Lotteriesteuer ausgenommen!!!«


Diese Lotterien (>650 EUR) sind dann auch genehmigungspflichtig. Ohne Genehmigung wäre so eine Lotterie strafbar.

Gruß

Bernd



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