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Re: Ladenlokal für Sportwettenvermittlung an Buchmacher in Österreich

geschrieben von Rüdiger Bodemann am 11.05.2004 um 18:15:04

»Hallo,«
»ich interessiere mich schon seit langer zeit für dieses Thema. Auf dem Amt( 45699 Herten, NRW ) will man mir dafür keinen Gewerbeschein erteilen obwohl es im moment so aussieht das auch hier das OVG demnächst gegen das Land bzw. gegen deren Gesetzte entscheiden wird.«
»Wie ist es wenn ich mir einen Gewerbeschein für ein Internetcafe hole, es so aufmache, und dann die Wettangebote für sportwetten nebenbei laufen lasse ?«
»Dank im voraus für jede Antwort.«
»gruß«
»Karsten«

Hallo Karsten,
die Vermittlung von Sportwetten nach Österreich ist nicht unproblematisch. Nach herkömmlicher Ansicht dürftest Du Dich je nachdem, wie die vertraglichen Beziehungen zwischen Dir, Deinen Kunden und dem österreichischen Buchmacher aussieht, strafbar machen. Gleichwohl ist die Rechtslage auf diesem Gebiet im Fluss. Das Sportwettenmonopol des Staates wankt sozusagen. Eine zukünftige Liberalisierung des Marktes ist nicht unwahrscheinlich, aber eben noch nicht status quo. Das OVG sieht dieses Problem eher repressiv, was man an strengen Entscheidungen erkennen kann (zB Verbot der Werbung für Sportwetten in der Arena auf Schalke; und dort ging es um einen in einem anderen Bundesland zugelassenen Sportwettenunternehmer).
Letztlich müßtest Du Dein Vorhaben also genauer erläutern.
Du solltest jedenfalls wissen, dass Du Dich in ein gefährliches Feld begibst, wenn Du Dein Vorhaben ohne weiteres umsetzt.
Gruss, Rüdiger



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