Lotterie-Recht

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Re: www.tv-winner.de

geschrieben von Franz K am 06.01.2005 um 21:26:01

»Das ist doch mit Sicherheit auch nicht rechtens?!«

»http://www.1Apreis.org/partnershop/ferrari.php«

»Man kann quasi nur am Gewinnspiel teilnehmen, wenn man etwas bestellt.«

»Gibt es eigentlich eine offizielle Stelle, der man solche Gesetzesverstöße melden kann zwecks Ahndung?«

Hallo,

Hier wird m.E. gegen das Lotteriegesetz verstoßen. Beschwerden können bei der Wettbewerbszentrale online eingetragen werden.

Gruß Franz

http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/default.asp?bereich=2



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