Lotterie-Recht

| 971 Beiträge | Archiv | Suche |
| Zurück zur Hauptseite | Impressum |

Lotterie & Recht

Das Forum


Zurück zum Forum


Plus-Minus 22.2.2005

geschrieben von ecky am 22.02.2005 um 22:28:37

Per Gewinnspiel in die Abo-Falle
Dubiose Methoden im Internet
Autor: Nicolas Peerenboom

Sandy Schröder aus Hamburg wollte doch nur das Smart Cabrio gewinnen. Doch statt eines Autos besitzt die Fremdsprachensekretärin nun ein Jahres-Abo für eine Programmzeitschrift namens "TV Winner" – doch dieses Abo wollte die junge Frau gar nicht haben. Jetzt soll sie für 12 Hefte 60 Euro Jahresgebühr zahlen. Wie sie ärgern sich viele andere Bundesbürger auch. Auch sie wurden Abonnenten der "TV Winner" wider Willen. Die meisten der unfreiwilligen Abonnenten haben eines gemeinsam: Sie alle haben an einem Gewinnspiel im Internet teilgenommen, bei dem sie Namen, Adresse und Telefonnummer verraten haben.
Abovertrag hinter Gewinnspiel getarnt
Wie es scheint, war die Strategie von TV-Winner offenbar, möglichst viele zahlende Abo-Kunden in möglichst kurzer Zeit zu werben. Um dieses Ziel zu erreichen, schaltete "TV Winner" im vergangenen Jahr von September bis Dezember 2004 massiv Anzeigen auf verschiedenen sehr bekannten Plattformen im Internet, etwa bei großen Anbietern wie AOL, T-Online, Yahoo, freenet oder GMX, aber auch auf zahlreichen kleineren Seiten. Wer auf der Internetseite von "TV Winner" seine Daten eingab, wurde bis Ende 2004 durch eine irreführende Internet-Seitengestaltung in eine angebliche Vertragsbeziehung für ein Abonnement getrickst. Dass die Teilnahme an dem Gewinnspiel mit einem Zeitschriftenabonnement verknüpft war, haben viele Internetsurfer nicht wahrgenommen. Auch Sandy Schröder merkte erst, als die Rechnung der Firma "TV-Winner Verlagsgesellschaft mbH" mit Sitz in Berlin und Postfach in Hamburg über 60 Euro kam, auf was sie sich da eingelassen hatte.

Mahnverfahren gegen Zahlungsunwillige
Wer diese Rechnung nicht zahlte, wurde unter Druck gesetzt: Zuerst mit einer Mahnung von der "TV-Winner Verlagsgesellschaft mbH", dann mit Mahnungen der Inkassofirma "Advo Billing GmbH" in Hamburg, die auch Sandy Schröder schließlich sogar mit dem Gericht drohte. So heißt es in der Mahnung der Inkassofirma: "Wenn Sie auch dieses Schreiben unbeachtet lassen, werden wir unserer Auftraggeberin empfehlen, ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren beim zuständigen Amtsgericht einzuleiten."
Das Kalkül: Viele Verbraucher werden spätestens jetzt so eingeschüchtert sein, dass sie die angemahnte Jahresgebühr und darüber hinaus die nicht unerheblichen Mahnkosten begleichen.

Verbraucherzentrale Hamburg: Nicht zahlen
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat zu dieser Art von Abonnentenwerbung eine eindeutige Meinung: "Wir raten allen Betroffenen, die Rechnung nicht zu bezahlen, sofern sie nicht wirklich willentlich und wissentlich ein Abonnement bestellt haben! .... Tatsächlich kommt auf diese Weise selbstverständlich kein Vertrag zustande. Wem so ein Vertrag untergeschoben wurde, der kann die Zahlungsaufforderungen von 'TV Winner' ignorieren. 'TV Winner' müsste - um die angebliche Forderung durchzusetzen - den Vertragsschluss beweisen - was nicht möglich ist. Die bloße Eingabe der Daten verpflichtet zu nichts. Bleiben Sie stur! Zahlen Sie nichts! Auch dann nicht, wenn 'TV Winner' versucht, Sie mit Briefen von Inkassounternehmen einzuschüchtern". Zugleich warnt die Verbraucherzentrale Hamburg aber eindeutig: "Wenn man einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommt, muss man schnell reagieren und sofort Widerspruch einlegen. Erfahrungsgemäß kommt es aber gar nicht dazu, weil 'TV Winner' dann erst einmal selber Geld auf den Tisch legen müsste."

Wettbewerbszentrale erwirkt einstweilige Verfügung
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) hat am 11. Januar 2005 beim Landgericht Berlin einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die "TV Winner Verlagsgesellschaft mbH" wegen unlauteren Wettbewerbs gestellt. Das Landgericht Berlin schreibt in seinem Beschluss vom 12. Januar 2005: Der Antragsgegnerin (Anm. d. Red.: gemeint ist die "TV Winner Verlagsgesellschaft mbH") wird "untersagt,... unter der Internet-Seite 'www.tv-winner.de' die Teilnahme von Verbrauchern an einem Gewinnspiel von dem Abschluss eines Test-Abonnements abhängig zu machen und/oder das Gewinnspiel entsprechend der Ankündigung durchzuführen, ohne dem Verbraucher deutlich die Möglichkeiten einer Alternativteilnahme ohne Abschluss eines Test-Abonnements aufzuführen."


Dieser Text gibt den Fernseh-Beitrag vom 22.02.2005 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Auf diesen Beitrag antworten

Name: 
E-Mail: 
 E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Beiträgen zu diesem Thema
 E-Mail-Adresse im Forum anzeigen
Titel: 
Nachricht: 
PIN