Lotterie-Recht

| 971 Beiträge | Archiv | Suche |
| Zurück zur Hauptseite | Impressum |

Lotterie & Recht

Das Forum


Zurück zum Forum


Re: Domain und LOTTO

geschrieben von Mike am 23.08.2004 um 23:49:11

»in wenigen Wochen ist mit Vorlage der Beschwerdebegründung zu rechnen, wann da entschieden wird, ist noch offen.«

Bedeutet dass, das mit einer endgültigen Entscheidung erst in einigen Monaten/Jahren zu rechnen ist oder wird dann recht schnell entschieden?

Was ist eigentlich mit den sehr bekannten Domains "Lottozahlen.de" und "dieLottozahlen.de"? Darf denn das Wort Lotto auch jetzt schon ohne Bindestrich in Wortkombinationen genannt werden: z.B. Lottoberechnung oder Lottohilfe?

Ich habe auch schon darüber nachgedacht ganz offiziell bei "Lotto" für mein Projekt nachzufragen, aber ich befürchte, dass ich die Antwort schon kenne ... Wäre das klug zu Fragen?

Danke + Grüße
Michael



Auf diesen Beitrag antworten

Name: 
E-Mail: 
 E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Beiträgen zu diesem Thema
 E-Mail-Adresse im Forum anzeigen
Titel: 
Nachricht: 
PIN