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Re: Multiplayer Online Spiele mit Geldeinsatz legal?

geschrieben von Cyberjobe am 20.06.2007 um 11:02:00

Ich habe auch ein Problem dieser Art. Aus den Kommentierungen zu § 284 StGB lässt sich entnehmen, dass die Einordnung als Glücksspiel vor allem davon abhängt, ob die Entscheidung über Gewinn oder Verlust allein oder hauptsächlich durch den Zufall bestimmt ist.
Unterstellt dies ist bei online games der Fall, interessiert mich noch eine letzte Frage und zwar, ob sich an der Einordnung als Geschicklichkeitsspiel dann etwas ändert, wenn Einsätze erbracht werden, die sogar die Erheblichkeitsschwelle für ein Glücksspiel gem. § 284 StGB erreichen. Mit anderen Worten, wird aus einem Geschicklichkeitsspiel auf Grund des hohen Einsatzes nicht doch ein Glücksspiel? Man könnte nämlich argumentieren, dass es letztlich nur um die Ausschüttung von Gewinnen geht und nicht um die reine Unterhaltung.
Dies würde dann eine Umgehung des § 284 StGB bedeuten.

Und noch was: Falls jemand auf diesen Post antworten will, dann bitte nur qualifizierte und sachbezogene Kommentare, die auch wirklich weiterhelfen. Mutmaßungen und Hypothesen bringen ein Forum selten weiter.

Gruß,
Cyberjobe



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